Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung offiziell als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Bei Vorlage einer ärztlichen Zuweisung ist eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse möglich.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf finden Sie unter: 👉 hier klicken
Ablauf der Behandlung:
Erstgespräch – Orientierung und Entscheidung
Das Erstgespräch findet nach Terminvereinbarung statt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre aktuelle Lebenssituation, Anliegen oder Belastungen zu schildern. Gleichzeitig erhalten Sie einen Einblick in meine Arbeitsweise sowie den organisatorischen und therapeutischen Rahmen.
Wenn wir uns im Anschluss für eine gemeinsame Arbeit entscheiden, definieren wir die nächsten Schritte, formulieren Behandlungsziele und planen den therapeutischen Prozess entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse.
Dauer und Frequenz:
Die Dauer und Häufigkeit der psychologischen Begleitung richtet sich nach Ihren persönlichen Zielen, der Komplexität Ihrer Anliegen sowie Ihrer aktuellen Lebenssituation. Die Frequenz der Sitzungen wird flexibel vereinbart und im Verlauf an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Vertraulichkeit:
Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 37 Psychologengesetz. Alle Inhalte unserer Gespräche sind streng vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Kostenübersicht:
Die Bezahlung erfolgt in Bar, per DebitCard vor Ort oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Online-Beratung / Behandlung aus dem Ausland:
Terminabsagen und Stornobedingungen:
Mit der Terminvereinbarung wird eine Zeiteinheit exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich – telefonisch, per SMS oder E-Mail.
Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar verrechnet, da die reservierte Einheit kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.